In heutigen Zeiten können und sollten Anwälte nicht mehr jedes einzelne Rechtsgebiet bearbeiten. Die Fülle der relevanten Entscheidungen in den Instanzen, der Wille des Gesetzgebers zu immer weitreichenderen und detailierteren Gesetzen und - nicht zuletzt - die große Konkurrenz und damit einhergehend die immer weiter voranschreitende Spezialisierung aufgrund einer gestiegenen Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland machen dies unmöglich.
Wir konzentrieren uns im Kern auf die unten stehenden Rechtsgebiete und bieten dort neben einer professionellen und ausführlichen Beratung auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an.
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches nicht unserem Tätigkeitsfeld entspricht, bemühen wir uns, Ihnen einen kompetenten Kollegen zu empfehlen.
NOTFALLNUMMER IM FALLE VON VERHAFTUNGEN UND DURCHSUCHUNGEN: 0176/62276512
Das deutsche Verkehrsrecht ist äußerst vielfältig und umfangreich. Es setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Die Regelungen des Verkehrsrechts beziehen sich sowohl auf das Straßenverkehrsrecht, als auch auf das Eisenbahnrecht und das Luftfahrtrecht.
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und bestimmt im deutschen Recht Sanktionen bis hin zu Freiheitsstrafen für sogenanntes abweichendes Verhalten in der Gesellschaft.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, auch kurz OWi-Recht genannt, regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Rechtsgrundlagen sind unter anderem im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu finden. Ordnungswidrigkeiten in Deutschland sind sogenannte geringwertige Verstöße gegen Rechtsnormen, für die das Gesetz Geldbußen verhängt. Sie werden deshalb von Straftaten unterschieden. Das Gesetz kann neben Bußgeldern jedoch auch andere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das Verhängen eines Fahrverbots aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.