Das deutsche Verkehrsrecht ist äußerst vielfältig und umfangreich. Es setzt sich aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Die Regelungen des Verkehrsrechts beziehen sich sowohl auf das Straßenverkehrsrecht, als auch auf das Eisenbahnrecht und das Luftfahrtrecht.
Wer kennt das nicht – auf der Straße kurz nicht aufgepasst und schon geblitzt? Oder haben Sie nur mal „ganz kurz“ mit dem Handy telefoniert und wurden erwischt? Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie gegen Bußgeldbescheide vorgehen möchten. Egal ob Ihnen ordnungswidriges Handeln vorgeworfen wird oder Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und nun Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner durchsetzen oder abwehren wollen, wir vertreten Sie in Ihrer Angelegenheit. Auch Schmerzensgeldansprüchen gehen wir auf Ihren Wunsch nach oder wenden für Sie die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis ab.
Das Verkehrsstrafrecht regelt darüber hinaus auch den Umgang mit Straftaten im Straßenverkehr, wie u.a. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln oder fahrlässige Körperverletzung.