Nicht nur im Winter passieren Verkehrsunfälle. Aber in der kalten Jahreszeit unterschätzen viele Kraftfahrer die Gefahren, welche von den Witterungsbedingungen und den daraus resultierenden Straßenverhältnissen resultieren. Sehr oft kommt es dann zum Unfall. Aber wer zahlt dann den beauftragten Anwalt und lohnt sich dessen Einschaltung überhaupt?
Diese Fragen hören wir von unseren Mandanten fast täglich. Und wir können Sie beruhigen. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss in der Regel der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für unsere Mandatierung übernehmen, soweit diese notwendig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits vor vielen Jahren entschieden ( vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94 ). Nur im Falle einer Haftungsteilung kann es vorkommen, dass Sie eine Quote der Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen müssen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich fast immer. Ihnen steht in aller Regel ein Versicherungskonzern gegenüber, welcher sich einer Vielzahl an Mitarbeitern mit hohem Erfahrungsschatz im Bereich der Unfallregulierung bedient. In der Regulierung von Verkehrsunfällen gibt es unzählige Unwägbarkeiten, deren Missachtung Sie viel Geld kosten kann. Schon aus Gründen der Waffengleichheit ist es daher angezeigt, einen Rechtsanwalt mit der Regulierung sowie der Kommunikation mit Sachverständigem, Werkstatt und Versicherung zu beauftragen. So erhalten Sie eine maximale Schadenskompensation.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern bei der Regulierung des Schadens.